Unser Leistungsspektrum

Wir bieten das gesamte Spektrum der Steuerberatung an.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Steuererklärungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Steueroptimierung durch steuerliche und strategische Gestaltungsberatung
  • Buchhaltung / einschl. Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Gründungsberatung
  • betriebswirtschaftliche Beratung

Moderne Buchführung

Die Buchführung der Zukunft ist digital. Unsere Kanzlei arbeitet seit vielen Jahren digital und bietet den Mandanten durch Schnittstellen in der modernen Buchführung einen hohen Nutzen.
Zwar erfüllt eine klassische Buchführung anhand von Papierbelegen die gesetzlichen Auflagen, ist aber selten zeitnah erstellt und aktuell.

Die Zusammenarbeit mit einer modernen Buchführung zwischen Unternehmen und Steuerberater wird einfacher und effizienter. Die Buchführung kann individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt werden. Ob Teile der Finanzbuchhaltung ausgelagert oder im Unternehmen belassen werden, bestimmen Sie.

Wir optimieren bei Bedarf Ihre Arbeitsabläufe und analysieren/optimieren gemeinsam Ihre bestehende Buchführung. Bei der Einrichtung der modernen digitalen Datenerfassung werden Sie selbstverständlich von uns unterstützt. Sie können dann beispielsweise tagesaktuellen in Debitoren- und Kreditorenlisten via Internet abrufen

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen unter anderem an:

  • Unternehmensübertragung auf Familienangehörige oder auch familienfremde Personen
  • Erb- und steuerrechtliche Beratung in Zusammenhang mit der Nachfolgeplanung
  • Beratung einer möglichen Umstrukturierung des Unternehmens vor oder nach der Übertragung
  • Umsetzung und notwendige Anpassung von Gesellschafts- und Beraterverträgen aus steuerlicher Sicht

Unternehmensnachfolge und Erbschaft

Die Fachberatung für die Unternehmensnachfolge ist unser Spezialgebiet. Hierzu zählt die umfassende Beratung von Unternehmern bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge sowie bei der Struktur und Weitergabe Ihres Vermögens an die nächste Generation oder an familienfremde Dritte.

Dabei spielen wir dann gemeinsam mit Ihnen und mit der Unterstützung von spezialisierten Rechtsanwälten die verschiedenen Möglichkeiten im Rahmen einer Vermögensübergabe zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) als auch die Möglichkeit im Rahmen einer testamentarischen Nachfolge durch.

Hierbei stellen wir die Vor- und Nachteile der jeweiligen Möglichkeiten gegenüber und können so langfristig eine optimale Entscheidung für Ihre persönlichen Wünsche und Ziele zusammenstellen. Auch mögliche Gestaltungsspielräume, die im Rahmen der individuellen Nachfolgeplanung genutzt werden können, werden von uns aufgezeigt.